Derzeit erstattet die AUVA KMU's bis 50 Beschäftigten die Hälfte des fortgezahlten Entgelts im Krankenstand und zwar für max. 6 Wochen.
Ab 01.07.2018 werden Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten 75 % des fortgezahlten Entgelts erhalten (neuer § 53b (2a) ASVG).
Wie bisher gebühren die Zuschüsse im Erkrankungsfall ab dem 11. Tag, bei Eintritt eines Unfalls ab dem ersten Tag der Entgeltfortzahlung. Die Zuschüsse werden unverändert aus Mitteln der AUVA erstattet.
Mehr Infos zur Entgeltfortzahlung der AUVA finden Sie hier.