Beschäftigungsbonus

Antragstellungen nur noch bis 31.01.2018 möglich

Die Bundesregierung hat die Redimensionierung des Beschäftigungsbonus beschlossen.

Anträge im Programm Beschäftigungsbonus können noch bis 31.01.2018 über den aws-Fördermanager eingereicht werden. Dies gilt sowohl für Erstantragstellungen als auch für Nachmeldungen von zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen.

Ersatzarbeitskräfte können auch nach dem 31.01.2018 über den aws-Fördermanager erfasst werden. Hierbei handelt es sich um Nachfolgerinnen und Nachfolger von bereits beantragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die vorzeitig aus dem Unternehmen ausgetreten sind. Ersatzarbeitskräfte treten zu gleichen Konditionen in die Förderung ein.

Sollten sich Rückfragen ergeben, können Sie sich gerne an das Beratungsteam Beschäftigungsbonus wenden: Montag bis Donnerstag 08.00 - 17.00 Uhr und Freitag von 08.00 - 15.00 Uhr unter der Tel.: +43 (0)1 50175-501 oder per E-Mail an: Info@beschaeftigungsbonus.at