„Arbeit ist dann als alternsgerecht zu bezeichnen, wenn sie vom Erwerbseinstieg bis zum Pensionsantritt ausgeübt werden kann, ohne dass sie (dauerhaft) schädigende Einflüsse auf die körperliche, geistige und soziale Gesundheit der Arbeitenden hat.“ Dies ist der Leitsatz der Prä-
ventionsaktivitäten der AUVA beim aktuellen Schwerpunkt „Alternsgerechtes Arbeiten“.
Das AUVA Magazin SICHERE ARBEIT :) in der Ausgabe 5/2016 setzt sich mit dem Schwerpuntk ALTERNSGERECHTES ARBEITEN auseinander und kann hier als PDF downgeloadet werden.