ALTERNSGERECHTES ARBEITEN

Gesund durch das gesamte Erwerbsleben

„Arbeit  ist  dann  als  alternsgerecht  zu  bezeichnen,  wenn  sie  vom  Erwerbseinstieg bis zum Pensionsantritt ausgeübt werden kann, ohne dass sie  (dauerhaft)  schädigende  Einflüsse  auf  die  körperliche,  geistige  und  soziale Gesundheit der Arbeitenden hat.“ Dies ist der Leitsatz der Prä-
ventionsaktivitäten der AUVA beim aktuellen Schwerpunkt „Alternsgerechtes Arbeiten“.

Das AUVA Magazin SICHERE ARBEIT :) in der Ausgabe 5/2016 setzt sich mit dem Schwerpuntk ALTERNSGERECHTES ARBEITEN auseinander und kann hier als PDF downgeloadet werden.

Kategorie: Artikel Praxisberichte