Neuerung bei der Altersteilzeit

Die Altersteilzeit ist eine Möglichkeit beim Übergang von der Erwerbsarbeit in die Alterspension

Ab 01.01.2019 gelten neue Antrittsvoraussetzungen:

  • 2019 kann die Altersteilzeit frühestens sechs Jahre vor dem Regelpensionsalter, 2020 dann frühestens fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter in Anspruch genommen werden.
  • Dadurch ändern sich das Zugangsalter bei den Männern wie folgt: 2019 liegt das Zugangsalter bei 59 Jahren und ab 2020 bei 60 Jahren. Für Frauen ist die stufenweise Anhebung des Regelpensionsalters zu berücksichtigen.


Nach einem Durchführungserlass geht ein einmal erreichter Zugang allerdings nicht verloren. Beispiel:
Ein Mann wurde am 01.12.2018 58 Jahre alt und hat daher nach alter Rechtslage Zugang zur Altersteilzeit (wenn die übrigen Voraussetzungen vorliegen). Durch die neue Rechtslage ab 01.01.2019 verliert er den Zugang nicht, er kann auch 2019, obwohl er noch  nicht 51 Jahre alt ist, und 2020, obwohl er noch nicht 60 Jahre alt ist, in die Altersteilzeit gehen.

Mehr Infos auf www.ams.at

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