Corona-Update: Verlängerung bis 31.03.2021

Risikogruppen / Freistellung

Laut Bundesgesetzblatt II Nr. 609/2020 wurde der Zeitraum, in dem Freistellungen nach §735 Abs. 3 ASVG oder §258 Abs. 3 B-KUVG (Risikogruppen) möglich sind, bis zum 31. März 2021 verlängert

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