Corona-Update: Härtefall-Fonds und Überbrückungszuschuss

Überbrückungszuschuss kein Ausschlusskriterium für Härtefall-Fonds der WKO

Härtefallfonds und Überbrückungszuschuss

Der Überbrückungszuschuss-Corona des Sozialminisertiumservice für Selbstständige mit Behinderung ist kein Auschlusskriterium für die Beantragung des Härtefall-Fonds der WKO, Es handelt sich beim Überbrückungszuschuss laut WKO "um eine von der Corona-Pandemie an sich unabhängige Förderung für Menschen mit Behinderung handelt, die wegen COVID-19 nur besonders ausgestaltet wurde".

Beantragung Überbrückungszuschuss-Corona bis 31.07.2020

Bei begünstigt Behinderten, deren Tätigkeit aufgrund der Corona-Pandemie bedroht ist, steht ein Überbrückungszuschuss auch ohne Nachweis des behinderungsbedingten Bedarfs zur Verfügung. Dies gilt für Anträge, die bis inkl. 31.07.2020 eingebracht werden, für eine Dauer von 3 Monaten. Den Antrag finden Sie hier.

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