Die Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit muss durch alternsgerechte Arbeitsbedingungen für alle Generationen gewährleistet sein (vgl. ASchG §§ 4 und 6). Die AUVA knüpft an die Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze – für jedes Alter“ der Europäischen Agentur für Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) an. Die Umsetzung durch die AUVA erfolgt im Sinne der Reduktion von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
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