Die Wiedereingliederungsteilzeit unterstützt Arbeitnehmer:innen dabei, nach längerer Krankheit schrittweise an ihre beruflichen Aufgaben zurückzukehren. Während der vereinbarten Teilzeitphase bleibt die Vollversicherung bestehen, obwohl die Arbeitszeit und das Entgelt reduziert werden. Zusätzlich zum Gehalt aus der Teilzeitbeschäftigung erhalten Betroffene ein Wiedereingliederungsgeld, das beim zuständigen Krankenversicherungsträger beantragt werden muss. Die Höhe dieser Leistung orientiert sich am Krankengeld und wird entsprechend der Arbeitszeitreduktion berechnet. Für Unternehmen bietet die Wiedereingliederungsteilzeit eine Möglichkeit, erfahrene Mitarbeiter:innen nachhaltig im Betrieb zu halten und gleichzeitig deren Gesundheit und Genesung zu unterstützen.
Quelle: Bundesministerium Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und Österreichische Gesundheitskasse



